Zusammenfassung: Das erkennende Gericht äußert sich mit seiner Entscheidung zu Fragen der Fortlaufhemmung aufgrund ungerechtfertigter Haft.
Rechtsgrundlagen: § 2 StEG; § 8 StEG; § 9 StEG; § 1489 ABGB; § 1497 ABGB
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Zusammenfassung: Das erkennende Gericht äußert sich mit seiner Entscheidung zu Fragen der Fortlaufhemmung aufgrund ungerechtfertigter Haft.
Rechtsgrundlagen: § 2 StEG; § 8 StEG; § 9 StEG; § 1489 ABGB; § 1497 ABGB
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