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Unzulässigkeit des Rechtswegs für Klage gegen Deponieaufsichtsorgan

ZivilprozessrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/352ecolex 2010, 955 - 956 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Angesprochenes Erkenntnis macht das Deponieaufsichtsorgan zum beherrschenden Thema der Entscheidung. Dabei war vor allem dessen öffentlich-rechtliche Qualifikation als Organ Gegenstand weiterführender Erläuterungen bevor über die Zulässigkeit dessen Passivlegitimation im Klageweg entschieden wurde.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 5 AHG; § 49 AWG; § 63 AWG

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