Art 49 EG; § 98 Abs 21 Z 6 EStG; § 99 Abs 1 Z 3 EStG; § 100 Abs 2 EStG
Gegenständlich war eine vermeintliche Ungleichbehandlung iZm der Einhebung einer Bruttoquellensteuer auf gebietsfremde Dienstleistungserbringer zu klären. Trifft den Bf eine Mitwirkungspflicht beim Nachweis der Staatsangehörigkeit oder hat die Behörde dafür alle zur Verfügung stehenden Amtshilfeinstrumente auszuschöpfen.