§ 2 Abs 2 EStG; § 18 Abs 6 EStG; § 18 Abs 7 EStG; § 102 Abs 2 Z 2 EStG
Im vorliegenden Fall war die Verwertbarkeit ausländischer Verluste eines zunächst noch beschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatsangehörigen fraglich, der aufgrund einer Wohnsitzverlegung sodann unbeschränkt steuerpflichtig wurde.