Art 4 Abs 2 DBA Österreich-Deutschland; Art 7 Abs 2 OECD-MA
In vorliegender Sache war strittig, welcher Teil des Unternehmensgewinns einer in Österreich liegenden Betriebsstätte zuzurechnen ist, die lediglich getätigte Aufwendungen erfasst. Ist die Kostenaufschlagsmethode eine zielführende Ermittlungsmethode?