Art 56 EGV; Art 6 EWR; Art 31 EWR; Art 40 EWR
In vorliegender Sache hatte der EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien zu behandeln. Dabei wurde eine inländische Steuerbefreiung iZm Gewinnausschüttungen bis zu 95% behandelt. Ins Ausland abfließende Ausschüttungen bezogener Dividenden wurden dadurch aber nicht erfasst.