Zusammenfassung: Vorliegendem Erkenntnis liegt die Frage zugrunde, ob einer ausländischen RA-AG wirksam eine Prozessvollmacht erteilt werden kann. Aus welchen Gründen entspricht die Struktur einer AG nicht den Voraussetzungen des § 21c RAO?
Rechtsgrundlagen: § 27 ZPO; § 21c RAO; § 2 EIRAG; § 16 EIRAG; § 24 EIRAG; § 1002 ABGB