Zusammenfassung: Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Kronzeugenregel im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren. Wie sind Kooperationspflichten mit der Bundeswettbewerbsbehörde im österreichischen und europäischen Recht ausgestaltet und welche Konsequenzen zieht ein Zuwiderhandeln nach sich?
Rechtsgrundlagen: § 11 WettbG; § 36 Abs 2 KartG