Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das erkennende Gericht seinen Schwerpunkt auf Ausschlussgründe aus einem Verein zu legen. Ist es zulässig, im gerichtlichen Anfechtungsprozess Ausschlussgründe nachzuschieben?
Rechtsgrundlagen: § 3 VerG; § 7 VerG; § 8 VerG; § 1210 ABGB; § 140 UGB; § 66 GmbHG; § 502 ZPO