Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung äußert sich der OGH bezüglich der Voraussetzungen, die vorhanden sein müssen, um eine Logoveränderung ohne Zustimmung des Urhebers durchzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 UrhG
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Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung äußert sich der OGH bezüglich der Voraussetzungen, die vorhanden sein müssen, um eine Logoveränderung ohne Zustimmung des Urhebers durchzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 UrhG
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