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Rückruf des Werknutzungsrechts

UrheberrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Christian Schumacher, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2010/288ecolex 2010, 783 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Erkenntnis stellt klar, dass der Werknutzungsberechtigte das Werknutzungsrecht ausschließlich binnen der in § 29 Abs 4 UrhG normierten Fallfrist widerrufen kann.

Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 4 UrhG

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