§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG
In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit außergewöhnlichen Umständen, die die Registrierung von abstrakten Farbmarken rechtfertigen, auseinanderzusetzen.
VwGH 6.10.2009, 2006/04/0178
§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG
In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit außergewöhnlichen Umständen, die die Registrierung von abstrakten Farbmarken rechtfertigen, auseinanderzusetzen.
VwGH 6.10.2009, 2006/04/0178