Art 5 Abs 1 lit a MarkenRL; Art 5 Abs 2 MarkenRL; Art 4 RL über irreführende und vergleichende Werbung
Der EuGH gibt im konkreten Fall Voraussetzungen wieder, unter welchen die bekannte Marke unter besonderen Schutz gegen Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung und Unterscheidungskraft gestellt werden soll.