§ 1358 ABGB
Vorliegende Entscheidung des OGH hatte die Frage der analogen Anwendung des § 1358 ABGB im Falle eines Treuhänders zu behandeln, der entgegen der Treuhandabrede ohne pfandweise Sicherstellung den Treuhandbetrag im Form eines Kreditvalutas ausgibt und in Folge dessen den Kreditbetrag an den Kreditgeber rückerstattet.