§ 1295 ABGB; § 1300 ABGB; § 1489 ABGB; § 41 ZPO
Vorliegende Entscheidung hatte die Frage zu behandeln, wann die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund mangelhafter Prozesshandlungen beginnt. Fraglich war insofern, wann der relevante Zeitpunkt für den Schadenseintritt anzusehen ist.