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Summierte Kausalität und keine Gehilfenzurechnungsproblematik

RechtsprechungSchadenersatzrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (Bearbeiter)ecolex 2009/369ecolex 2009, 950 - 952 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1302 ABGB; § 1313a ABGB

In vorliegendem Falle hatte der OGH zwischen summierter Kausalität und Gehilfenzurechnung zu differenzieren. Im Falle summierter Einwirkungen mehrerer Beteiligter, deren Anteil am Schaden nicht genau bestimmbar ist, ist § 1302 anzuwenden.

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