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Keine besondere Nachforschungspflicht des Immobilienmaklers

RechtsprechungZivilrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (Bearbeiter)ecolex 2009/368ecolex 2009, 950 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1299 ABGB; § 30b KSchG

In der präsentierten Entscheidung wurde eine Nachprüfungspflicht des Immobilienmaklers negiert, sofern kein Grund an der Richtigkeit einer Information zu zweifeln besteht. Allerdings darf er im Umkehrschluss nicht den Eindruck erwecken, dass er den Wahrheitsgehalt einer Aussage überprüft habe.

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