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Unternehmenserwerb aus dem Konkurs: Keine Haftung für Mietzinsrückstände

RechtsprechungMiet- und WohnrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (Bearbeiter)ecolex 2009/370ecolex 2009, 952 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1409a ABGB; § 12a MRG

Gegenständlich hat der OGH eine Haftung für Mietzinsrückstände auch für den Fall verneint, in dem das übernehmende Unternehmen in den bestehenden Bestandvetrag eintritt.

OGH 16.7.2009, 2 Ob 44/09y

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