§ 102 EBG; § 1304 ABGB; § 94 EBG; Art 36 § 2 CIM
Bei grober Fahrlässigkeit des Absenders und des Frachtführers, steht dem beklagten Frachtführer der Mitverschuldenseinwand gegen den geschädigten Warenempfänger offen.
OGH 20.06.2006, 4 Ob 77/06m
§ 102 EBG; § 1304 ABGB; § 94 EBG; Art 36 § 2 CIM
Bei grober Fahrlässigkeit des Absenders und des Frachtführers, steht dem beklagten Frachtführer der Mitverschuldenseinwand gegen den geschädigten Warenempfänger offen.
OGH 20.06.2006, 4 Ob 77/06m