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Empfängerhaftung im Frachtvertrag

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/358ecolex 2006, 831 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 102 EBG; § 1304 ABGB; § 94 EBG; Art 36 § 2 CIM

Bei grober Fahrlässigkeit des Absenders und des Frachtführers, steht dem beklagten Frachtführer der Mitverschuldenseinwand gegen den geschädigten Warenempfänger offen.

OGH 20.06.2006, 4 Ob 77/06m

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