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Mitarbeitervorsorgekassen finanzieren Datenübermittlung

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/357ecolex 2006, 831 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 27 Abs 4 BMVG; § 5 BMVG

Die Mitarbeitervorsorgekassen trifft eine Ersatzpflicht für die Kosten, die bei der automationsunterstützten Datenbereitstellung durch die Sozialversicherungsträger entstehen. Die Teilung der Kosten richtet sich nach dem Aufteilungsschlüssel in § 27 Abs 4 und § 5 BMVG.

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