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Mangel der Parteifähigkeit kann durch Verbesserungsverfahren saniert werden

EntscheidungZivilprozessrechtecolex 2006/356ecolex 2006, 830 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 1 ZPO; § 6 ZPO; § 219 Z 1 AktG

Der Mangel der Parteifähigkeit einer durch Verschmelzung untergegangenen Gesellschaft kann durch die Eröffnung eines Verbesserungsverfahrens behoben werden.

OGH 27.06.2006, 3 Ob 122/06x

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