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Oppositionelle Aufrechnung gegen Kostenforderung

EntscheidungZivilprozessrechtecolex 2006/355ecolex 2006, 830 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 35 Abs 1 EO

Die Aufrechnung gegen die Kostenforderung als Oppositionsgrund ist zulässig, sofern die Nichtaufrechnung im Titelverfahren keinen Einfluss auf die Begründung der Kostenforderung hatte.

OGH 29.03.2006, 3 Ob 290/05a

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