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Rückständige Sozialversicherungsbeiträge keine Masseforderung

EntscheidungInsolvenzrechtecolex 2006/354ecolex 2006, 829 - 830 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 46 Abs 1 Z 2 KO

Rückständige Sozialversicherungsbeiträge des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der nach der Einleitung des Konkursvermögens über sein Privatvermögen keine Einkünfte als Geschäftsführer mehr bezieht, sind nicht als Masseforderungen nach § 46 Abs 1 Z 2 KO zu qualifizieren.

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