§ 160 Abs 1 BAO
Der OGH erörtert, dass für die Abtretung eines Liegenschaftsteils bei Gleichbleiben des Eigentümers keine Grunderwerbssteuer zu entrichten ist und daher auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erfordert.
OGH, 29.03.2004, 5 Ob 281/03i