Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine ursprünglich geplante (nunmehr aber aufgeschobene) Gesetzesänderung des BörseG zum Anlass, die Sinnhaftigkeit der Normierung einer persönlichen Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder für Vermögensschäden der Anleger zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: ö§ 82a BörseG-Entw; ö§ 82a BörseG; § 255 AktG; § 1298 ABGB