§ 76 Abs 2 GmbH
Die vertragliche Pflicht zur Zurücknahme des verkauften Geschäftsanteiles in einem Übertragungsvertrag ist ebenso wie dieser formpflichtig.
OGH, 19.10.1999, 4 Ob 255/99z
§ 76 Abs 2 GmbH
Die vertragliche Pflicht zur Zurücknahme des verkauften Geschäftsanteiles in einem Übertragungsvertrag ist ebenso wie dieser formpflichtig.
OGH, 19.10.1999, 4 Ob 255/99z