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Verjährung von Haftungsentschädigungen

Wirtschaftsrechtecolex 2000/95ecolex 2000, 209 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 1480 ABGB

Für eine jährlich im Voraus zu zahlende Haftungsentschädigung gilt die 3-jährige Verjährungsfrist des § 1480 ABGB.

OGH, 19.10.1999, 4 Ob 60/99y

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