§ 4 Abs 2, § 9 Abs 1 und Abs 3 EStG - Eine Drohverlustrückstellung in Form einer Bilanzberichtigung darf nur gebildet werden, wenn der Abgabepflichtige den Nachweis erbringt, dass ihm am Bilanzstichtag Verluste drohen.
VwGH 26.11.2002, 99/15/0075
Drohverlustrückstellung in Form einer Bilanzberichtigung