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Ende der Pflichtversicherung nach Tod des Alleingesellschafter-Geschäftsführers

SozialversicherungARD 5404/6/2003 Heft 5404 v. 20.5.2003

§ 11 ASVG, § 1155 ABGB - Wird eine GmbH durch den Tod des Alleingesellschafter-Geschäftführers faktisch völlig handlungsunfähig, ist ein - hier anschließend ein Jahr untätiger - Dienstnehmer hinsichtlich seiner Entgeltansprüche und Fortdauer der Pflichtversicherung im Ergebnis so zu stellen, als hätte die Gesellschaft das Dienstverhältnis am Todestag durch Kündigung beendet.

VwGH 19.02.2003, 99/08/0054

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