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Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten nach AFRAC 41 (Juni 2025)

der beitragAufsatzDavid Roider, Felix BraunDJA 2026/5DJA 2026, 17 - 20 Heft 1 v. 19.2.2026

Die AFRAC Stellungnahme 41 zur Folgebewertung des derivativen Firmenwerts im UGB wurde im Juni 2025 aktualisiert. Zukünftig sind bei der Ermittlung des rechnerischen Vergleichswerts nicht mehr "wesentliche", sondern ausschließlich "erhebliche" stille Reserven und Lasten zu berücksichtigen.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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