Die AFRAC Stellungnahme 41 zur Folgebewertung des derivativen Firmenwerts im UGB wurde im Juni 2025 aktualisiert. Zukünftig sind bei der Ermittlung des rechnerischen Vergleichswerts nicht mehr "wesentliche", sondern ausschließlich "erhebliche" stille Reserven und Lasten zu berücksichtigen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

