Die nachstehenden Ausführungen legen die Bilanzierung von Genussrechten im IFRS- und UGB-Abschluss beim Emittenten dar, die a) die Kriterien für die Beurteilung als Eigenkapital erfüllen und b) nicht erfüllen, somit Fremdkapital darstellen. Der Fall der erfolgswirksamen Vereinnahmung wird nicht dargestellt. Die Kriterien, die zur Einstufung als Eigenkapital oder Verbindlichkeit führen, basieren auf den Ausführungen in KFS/RL 13 bzw IAS 32.

