Hybride Finanzinstrumente haben an sich Merkmale sowohl von Eigenkapital- als auch Fremdkapitalinstrumenten. Während manche dieser Instrumente im UGB als Mezzaninkapital zwischen den typischen Eigen- und Fremdkapitalposten ausgewiesen werden, ist im Steuerrecht eine vollständige Zuordnung nur zum Eigenkapital oder nur zum Fremdkapital geboten. In letzterem Fall ist die Vergütung als Betriebsausgabe absetzbar und beim Empfänger keine steuerbefreite Gewinnausschüttung.

