Wird das Gewinnbezugsrecht in Form des Dividendenscheins getrennt vom Stammrecht veräußert, stellt sich die Frage, ob auf die im Zusammenhang mit der Dividendenscheinveräußerung stattfindenden Zahlungen die Beteiligungsertragsbefreiung iSd § 10 Abs 1 KStG anwendbar ist. Dieser Frage soll im Rahmen des vorliegenden Beitrags - differenziert nach Ebene des Dividendenscheinveräußerers und des -erwerbers - nachgegangen werden.