Der Arbeitgeberbegriff in DBA ist abkommensautonom auszulegen. Arbeitgeber ist derjenige, der letztlich wirtschaftlich den Lohnaufwand trägt.
Der Arbeitgeberbegriff in DBA ist abkommensautonom auszulegen. Arbeitgeber ist derjenige, der letztlich wirtschaftlich den Lohnaufwand trägt.