Die erst kürzlich vom Nationalrat beschlossene Regierungsvorlage (RV) zur Umsetzung der Richtline über die Verwaltung alternativer Investmentfonds (kurz AIFM-RL)1 enthält neben dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (kurz AIFMG)2 auch steuerliche Begleitbestimmungen. Im Rahmen dieser Neuerungen ist ua eine Änderung der Definition eines ausländischen Kapitalanlagefonds in § 188 InvFG3 vorgesehen, die schwerpunktmäßig im vorliegenden Beitrag näher dargestellt werden soll.