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Dienstwohnung im Aufteilungsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/154Zak 2019, 93 Heft 5 v. 19.3.2019

EheG: § 88

Wenn es sich bei der Ehewohnung um eine Dienstwohnung iSd § 88 Abs 1 EheG handelt, darf im Aufteilungsverfahren eine Zuweisung an jenen früheren Ehegatten, der nicht Dienstnehmer ist, nur mit Zustimmung des Dienstgebers oder des für die Vergabe der Wohnung zuständigen Rechtsträgers erfolgen.

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