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Diensterfindungsvergütungsanspruch nach erfolgter Rechnungslegung

BetriebswichtigesARD 5027/15/99 Heft 5027 v. 11.5.1999

( PatG § 8 Abs 2, § 151 ) Wurde der Rechnungslegungsanspruch betreffend eine Diensterfindung vom Arbeitgeber erfüllt, hat der Arbeitnehmer keinen weiteren Anspruch auf Überprüfung von Rechnungen, auf deren Verlangen kein Anspruch (mehr) besteht, durch einen Sachverständigen. Ein Vergütungsanspruch für die Zukunft kann nicht durch das Gericht festgesetzt werden.

OGH 9 Ob A 92/98i v. 02.09.1998

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