( DO.A § 46 ) Eine auf „nicht entsprechend“ lautende Dienstbeschreibung kann nicht auf eine krankheitsbedingte Abwesenheit des zu beschreibenden Arbeitnehmers während des Beurteilungszeitraumes, sondern nur auf die Qualität der Arbeitsleistung gestützt werden.
OGH 9 Ob A 325/98d v. 10.02.1999