( BDG § 4 Abs 3, AHG § 1, ABGB § 1295 ) Die Ernennung eines Beamten auf einen Dienstposten aus unsachlichen Gründen begründet auch dann einen Schadenersatzanspruch für übergangene Mitbewerber, wenn sich der ernannte Beamte schließlich als für den Posten geeignet erweist.
OGH 1 Ob 17/99b v. 27.08.1999