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Der einheitliche Aufsichtsmechanismus

AktuellesUnionsrechtMag. Mona Philomena LadlerZFR 2013/200ZFR 2013, 335 Heft 7 v. 19.12.2013

1. Einleitung

Am 15. 10. 2013 wurde die VO zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank im ABl veröffentlicht.11VO (EU) 1024/2013 vom 15. 10. 2013, ABl L 2013/287, 63 (in der Folge: "SSM-VO"). Damit wird der einheitliche Aufsichtsmechanismus (single supervisory mechanism - SSM) Realität. Dies leitet eine neue Ära der Bankenaufsicht ein, da Aufsichtsaufgaben, die bisher auf ausschließlich nationaler Ebene ausgeübt wurden, auf die europäische Ebene verlagert werden. Die EZB agiert ab November 201422Art 33 Abs 2 SSM-VO. als zentrale, europäische Aufsichtsbehörde über "bedeutende" Kreditinstitute und Finanzkonglomerate, die in Mitgliedstaaten der Euro-Zone (sog "teilnehmenden Mitgliedstaaten") niedergelassen sind, Zweigniederlassungen errichtet haben oder grenzüberschreitende Dienstleistungen in diese erbringen.33Art 4 SSM-VO.

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