Durch Inkrafttreten der DSGVO1 Mitte 2016 ist das Datenschutzrecht als eigene Rechtsmaterie (noch mehr) in den Mittelpunkt des juristischen und öffentlichen Interesses gerückt. Dies hatte den durchaus positiven Effekt, dass zahlreiche Unternehmen und auch öffentliche Stellen seither wesentlich sensibler mit personenbezogenen Daten umgehen.