Sachbezüge und Barbezüge dürfen nicht unterschiedlich besteuert werden. - Sollte man meinen: Je nach Steuerprogression beträgt der Unterschied bis zu 100 %, wobei es hier nicht um die Bewertung, sondern allein um die Berechnung der Steuer geht. Dazu kommen die falsch berechneten Lohnnebenabgaben und Sozialversicherungsbeiträge, wovon auch die späteren Pensionsansprüche betroffen sein können.