Ist die vermögensverwaltende KG Eigentümerin eines Grundstücks, hat die Veräußerung des KG-Anteils stets eine anteilsmäßige Veräußerung des Grundstücks bewirkt (10-jährige Spekulationsfrist nach § 30 EStG idF vor 1. StabG 2012).
Ist die vermögensverwaltende KG Eigentümerin eines Grundstücks, hat die Veräußerung des KG-Anteils stets eine anteilsmäßige Veräußerung des Grundstücks bewirkt (10-jährige Spekulationsfrist nach § 30 EStG idF vor 1. StabG 2012).