Die Übertragung einer Beteiligung (Aktien, GmbH-Anteil) unter Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechts und die spätere entgeltliche Ablöse des Fruchtgenussrechts bilden eine Einheit: Der Gesamterlös ist das Entgelt für den Verkauf der Beteiligung.
Die Übertragung einer Beteiligung (Aktien, GmbH-Anteil) unter Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechts und die spätere entgeltliche Ablöse des Fruchtgenussrechts bilden eine Einheit: Der Gesamterlös ist das Entgelt für den Verkauf der Beteiligung.