Der BMF erließ am 18. 5. 1990 die Liebhabereiverordnung (im folgenden VO). Zur Erläuterung erging am 5. 6. 1990 ein begleitender Erlaß. Die VO will vor allem typisch ertragsorientierte Betätigungen von der primär objektiven Betrachtung (Gewinnerzielungsmöglichkeit) lösen und hier das subjektive Ertragsstreben in den Vordergrund stellen.