I. Problemstellung
Eine Kapitalgesellschaft wies in den Jahren vor 1987 Verluste aus, bezog jedoch in denselben Jahren Erträge aus Schachtelbeteiligungen. Gem § 8 Abs 1 letzter Satz KStG 1966 in der bis Ende 1986 gültigen Fassung waren abzugsfähige Verluste um steuerfreie Schachtelgewinne zu kürzen. In den KSt- und GewSt-Bescheiden dieser Jahre wurde die Kürzung jedoch nicht vorgenommen, sondern der ungekürzte Verlust ausgewiesen. In den darauf folgenden Gewinnjahren will die Behörde den von der Gesellschaft geltend gemachten Verlustabzug um die seinerzeitigen Schachtelerträge vermindern. Zur Diskussion steht die Gesetzmäßigkeit dieser Vorgangsweise.