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Das neue Bildungsteilzeitgeld

Aktuelle SozialpolitikGünter KrapfDRdA 2013, 451 Heft 5 v. 5.10.2013

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 (BGBl I 2013/67) wurde durch § 11a AVRAG die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer Bildungsteilzeit geschaffen. Gleichzeitig wurde als neue Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in § 26a AlVG das Bildungsteilzeitgeld eingeführt. Beide Bestimmungen sind mit 1.7.2013 in Kraft getreten.

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