vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Interessenabwägung muss Umstände des Einzelfalls berücksichtigen

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2026/19Dako 2026, 41 - 42 Heft 2 v. 7.5.2026

Interessenabwägung muss Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Während der Gesetzgeber berechtigte Interessen gesetzlich normieren kann, ist ihm eine Vorwegnahme der Interessenabwägung verwehrt, weil die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen. Die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung privater Verantwortlicher kann auch aus diesem Grund nicht unmittelbar auf § 12 DSG gestützt werden. Diesfalls hat § 12 DSG unangewendet zu bleiben. Die Rechtmäßigkeit von Videoüberwachungen privater Verantwortlicher muss sich aus der DSGVO ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!