Zulässige Verwertung eines Zufallsfundes im Arbeitsrechtsstreit. Auch wenn die Überwachung der Arbeitsleistung nicht Zweck einer Videoüberwachung war, können zufällig aufgenommene Bilder, die eine mangelhafte Arbeitsleistung belegen, zulässigerweise als Beweismittel verwendet werden.
7 Ra 17/25h

