Datenschutzrechtliche Rollenverteilung bei Cloud-Speicherdienst. Der Arbeitgeber ist Verantwortlicher für Daten, die - vom Arbeitgeber zumindest geduldet - von Arbeitnehmenden bei einem Cloud-Speicherdienst gespeichert werden. Dies auch dann, wenn es sich um private Daten handelt.
DSB-D123.959/0019-DSB/2019

